Die Aktion „Salzburg radelt“ fand von 20. März bis 30. September statt. Unter allen Registrierten, die mindestens 100 Kilometer geradelt sind, wurden Preise verlost. Die Hauptpreise (jeweils ein Fahrrad pro Bezirk und eines für junge Menschen) wurden an die glücken Gewinner übergeben.
Aktuelles
News aus Stadt und Land
Die aktuellsten Fahrrad-Neuigkeiten aus Stadt und Land gibt es nachstehend. Hier erfahren Sie stets die neuesten Entwicklungen und erhalten aktuelle Pressemitteilungen in einer kompakten Ăśbersicht.
Fahrradbotendienst – was ist zu beachten?
Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen mit überhängenden Ästen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen, Radwegen oder Gehsteigen ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Sie müssen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.
Fahrradfahren Ăśben fĂĽr Frauen mit Fahrradtrainerin
ElternbroschĂĽre „Sicher auf dem Rad“
Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen mit überhängenden Ästen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen, Radwegen oder Gehsteigen ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Sie müssen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.
SDG-Botschafter:innen Ausbildung in Salzburg
Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen mit überhängenden Ästen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen, Radwegen oder Gehsteigen ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Sie müssen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.
Mobilitätserhebung Salzburg: Rad ist „in“
Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen mit überhängenden Ästen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen, Radwegen oder Gehsteigen ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Sie müssen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.
Verlängerung Förderung Fahrradparken bei Gebäuden
Pumptrack in Berndorf
„Salzburg radelt“-Zielsprint
Ihre Meinung zum Salzachplan ist gefragt
Der Rückschnitt von Hecken und Bäumen mit überhängenden Ästen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen, Radwegen oder Gehsteigen ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Sie müssen Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.