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Förderungen von Bund, Land und Gemeinden

Fahrrad-Förderungen in den Gemeinden

Einige Salzburger Gemeinden bieten ihren BewohnerInnen spezielle Förderungen: UnterstĂĽtzt wird in manchen Gemeinden z.B. der Ankauf von E-Bikes (z.B. in Bad Hofgastein, Bischofshofen fĂĽr Menschen ab 60 Jahre, Puch), Helmen, Fahrradanhängern oder Lastenrädern. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.


Förderung Radanhänger und Transportfahrräder in der Stadt Salzburg

Für das Budget 2024 wurden € 40.000,- für die Förderung von Fahrradanhängern und Transporträdern zur Verfügung gestellt.

Es werden nur Rechnungen von Betrieben in der Stadt Salzburg und einem Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2024 akzeptiert.

Die Förderhöhe beträgt:
a) für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
b) für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
c) für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
d) für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
e) für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,-

mehr Infos

Förderrichtlinie

Antragsberechtigt: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg.

Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.

Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)


Kinderfahrradanhänger
Förderung von Kinder-Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern in Gemeinden und Regionen

Förderung von Kinder-Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern in Gemeinden und Regionen

Beispiel Anif: Die Gemeinde Anif gewährt einen Zuschuss von 25 % fĂĽr Kinder-Fahrradanhänger (max. € 150,- pro Haushalt) und Lastenfahrräder (max. € 300,- pro Haushalt) gegen Vorlage eines Antrages und der Rechnung. Auch (E)Räder werden mit 10 % (max. € 266,-) von der Gemeinde gefördert. Infos und Förderantrag finden Sie auf der Gemeindewebseite.

Beispiel Bergheim: Im Rahmen des Auditprozesses zu „familienfreundliche Gemeinde“ und „kinderfreundliche Gemeinde“ fördert die Gemeinde Bergheim die Neuanschaffung von Fahrradanhängern mit 50 % der Anschaffungskosten max. € 100,-. Es werden alle Neuanschaffungen von Anhängern gefördert (Lasten-, Kinder- oder Hundetransportanhänger).

Beispiel Elixhausen: Die Gemeinde Elixhausen fördert unterschiedliche Mobilitätsmaßnahmen u. a. den Ankauf eines Fahrradanhängers pauschal mit € 50,- und den Ankauf eines Lastenfahrrades pauschal mit € 100,-.

Beispiel Lamprechtshausen: Die Gemeinde Lamprechtshausen fördert Kinder-Fahrradanhängern (20% des Neupreises, max. € 100.- ), Lastenfahrrädern (10% des Neupreises, max. € 200.-), sowie Behindertenfahrrädern und Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigung (10% des Neu-/Umbaupreises, max. € 300.-).

Beispiel Saalfelden: Die Stadtgemeinde Saalfelden fördert im Rahmen des e5-Förderprogramms Lastenräder mit € 300,- und Radanhänger mit € 100,-. Den Förderantrag finden Sie hier.

Beispiel Wals-Siezenheim: Der Kauf von Fahrradanhängern (fĂĽr Kinder und/oder Lasten) und von Erwachsenendreirädern wird mit 25 % des Bruttokaufpreises, maximal jedoch mit € 200,- von Lastenrädern mit 10 % des Bruttokaufpreises, maximal jedoch mit € 400,- gefördert. Infos und Förderantrag finden Sie auf der Gemeindewebseite.

Beispiel Eugendorf: Die Gemeinde Eugendorf fördert den Ankauf von Fahrrädern und Zubehör beim Kauf in Fachgeschäften im Flachgau oder Salzburg Stadt:

€ 200,- Förderung bei Kauf eines Transport-Fahrrades
€ 100,- Förderung bei Kauf eines Fahrrad-Anhängers
€ 30,- Förderung bei Kauf eines Kinderlaufrades

€ 50,- Förderung bei Kauf eines Kinderfahrrades (bis 14 J.) (max. € 800,– Einkaufspreis)

Gratis Fahrrad-Check: 1 x FrĂĽhjahr: Termin wird in der Gemeindezeitung sowie unter www.eugendorf.at und in Gem2Go bekanntgegeben.


Bundes-Förderung für (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private und Betriebe

Der Bund fördert im Rahmen des Aktionsprogramms klimaaktiv mobil 2023 Elektro-Lastenräder fĂĽr Private und Betriebe bis zum 29. Februar 2024 (bzw. solange Budget verfĂĽgbar ist).  Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Mann trägt zusammengelegtes Faltrad

2023 NEU: (E-)Falträder mit einer maximalen Abmessung von 110 x 80 x 40 cm werden mit 450 € + € 150,- Euro (Anteil Sportfachhandel) gefördert (max. 50 % der Nettokosten). Bei Privatpersonen ist der Nachweis einer zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen ÖV-Jahreskarte Voraussetzung.

Elektro-Transporträder und Transporträder, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, erhalten folgende Förderungen:

Transporträder und E-Transporträder: € 850,- (E-Mobilitätsbonus) + € 150,- Euro (Anteil Sportfachhandel).  Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

HERRY Consult leiten das klimaaktiv mobil Programm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ und bieten dabei österreichweit allen Unternehmen, Betrieben, Bauträgern und Vereinen, die Mobilitätsmaßnahmen umsetzen wollen, KOSTENFREIE Beratung und Unterstützung bei inhaltlichen Fragen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie auch bei der Einreichung von Förderanträgen im Rahmen von klimaaktiv mobil an.

HERRY Consult GmbH
DI Markus Schuster, DI Gilbert Gugg, DI Claudia Klampfer, Johanna Helm BSc, Bettina Pöllinger MA MSc
T 01 – 504 12 56 – 50, office@mobilitaetsmanagement.at, mobilitaetsmanagement.at bzw. klimaaktivmobil.at

Von Seiten der Bundesförderung ist auch eine Doppelförderungen (Bund und Gemeinde) erlaubt.


Bundes-Förderung für Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder für Betriebe

Elektrofahrrad, Elektrotransportrad und Transportrad
Bundes-Förderung für Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder für Betriebe

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern für Betriebe (Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen).

Die Förderung beträgt:

• € 250,- pro Elektro-Fahrrad vom BKM (+ € 150,- vom Händler)
          Förderansuchen mĂĽssen mindestens 5 Elektro-Fahrräder beinhalten.
• € 850,- pro Transportfahrrad oder Elektro-Transportfahrrad (+ € 150,- vom Händler)

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des österreichischen Sportfachhandels beim Kauf des Fahrrades ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe von je € 150,- pro Fahrrad gewährt und auf der Rechnung angeführt wird und der Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung aufscheint.

Fördereinreichungen sind bis 29. Februar 2024 (bzw. solange Budget verfügbar ist) möglich. Förderrichtlinie


klimaaktiv Förderpauschale Nachrüstung Fahrradparken

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von ĂĽberdachten Radabstellanlagen bzw. versperrbaren (Radboxen) bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen bzw. Â…die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, die auĂźerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (StraĂźengrundstĂĽck gemäß GrundstĂĽckskataster) errichtet werden. Maximal können Abstellplätze fĂĽr bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Die Förderung beträgt pro Abstellplatz € 400,- bzw. € 700,- in Verbindung mit einem E-Ladepunkt (pro Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung).

Die Förderung gilt für Abstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstücke gemäß Grundstückskataster) bei Gebäuden die vor dem Jahr 2012 errichtet wurden mit

  • mehr als 3 Wohneinheiten (Wohngebäude) und/oder
  • mehr als 10 Arbeitsplätzen (Firmengebäude) und/oder
  • mehr als 20 Ausbildungsplätzen (Bildungseinrichtung) und/oder
  • mehr als 40 KundInnen/BesucherInnen pro Tag (Geschäfte, Museen,…)

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Nicht gefördert werden in dem Zusammenhang mit Radabstellanlagen z.B.: Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterung („Felgenkiller“), Hängesysteme für Fahrräder, stromproduzierende Anlagen, Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen, Verwaltungsabgaben, Umsatzsteuer, etc.

Die Radabstellanlage muss nahe am Gebäudeeingang liegen sowie barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein. Eine Positionierung unterhalb des ersten TiefgeschoĂźes ist nicht zulässig.  Die Radabstellanlagen sind gemäß den Qualitätskriterien der RVS Richtlinien 03.02.13 (RVS Radverkehr) in der gĂĽltigen Fassung auszufĂĽhren. Die dort vorgeschlagene Mindestanzahl kann unterschritten werden.

Antragstellung: Nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr).

Weitere Informationen


Anschlussförderung Nachrüstung Fahrradparken des Landes Salzburg

FĂĽr Einreichungen bei klimaaktiv 2023:

Das Land Salzburg fördert mit einer Anschlussförderung von € 200,- pro Abstellplatz (maximal 10) für Einreichungen 2023 bis 30. Juni 2024 all jene überdachten Radabstellanlagen, die auch bei klimaaktiv gefördert werden (Voraussetzung: außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums bei Gebäuden, die vor dem Jahr 2012 errichtet wurden, mit mehr als 3 Wohneinheiten (Wohngebäude) und/oder mehr als 10 Arbeitsplätzen und/oder mehr als 20 Ausbildungsplätzen und/oder mehr als 40 KundInnen/BesucherInnen pro Tag). Die Radabstellanlage muss nahe am Gebäudeeingang liegen sowie barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein.

Förderrichtlinie

Erhaltungserklärung


Förderung Fahrradparken bei Gebäuden

Das Land Salzburg gewährt fĂĽr die Errichtung von ĂĽberdachten Radabstellanlagen eine Förderung von € 100,- pro Abstellplatz (max. 30 %) bei Gebäuden, die laut Bautechnikgesetz Fahrradabstellanlagen errichten mussten. Dies gilt fĂĽr Gebäude, deren letzter Baubescheid vor dem 1.10.2021 ausgestellt wurde. Die Fahrradabstellanlagen mĂĽssen den neuen Anforderungen an Stellplätze fĂĽr Fahrräder (laut Bautechnikgesetz 2015) entsprechen. Die SchlĂĽsselzahlen fĂĽr Stellplätze (KZF-Stellplätze und Fahrradstellplätze) finden Sie hier.

Erhaltungserklärung

Förderrichtlinie

Grundsätzlich werden nur Zahlungsbestätigungen die nicht älter als 6 Monate sind bei der Förderung berücksichtigt.


kostenfreie klimaaktiv mobil (Förder-)Beratung für Betriebe

HERRY Consult leitet gemeinsam mit der ÖGUT und dem ÖIR das klimaaktiv mobil Beratungsprogramm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ und bietet Betrieben und Bauträgern in Österreich eine kostenfreie Unterstützung bei der Einreichung von Förderanträgen im Rahmen von klimaaktiv mobil an. Die kostenfreie Beratung umfasst folgende Bereiche:

  • Abstimmung Projektidee mit der Förderabwicklungsstelle (KPC GmbH) und UnterstĂĽtzung beim AusfĂĽllen des Online-Formulars
  • Aufbereitung der Einreichunterlagen wie z.B. Erstellung eines Mobilitätskonzeptes inkl. Umwelteffektberechnung (CO2-, NOx-, Partikel-Reduktion, Energiereduktion)

Weitere Informationen ĂĽber die klimaaktiv mobil Fördermöglichkeiten finden Sie unter umweltfoerderung.at/betriebe.

Betriebe, die umweltfreundliche MobilitätsmaĂźnahmen umsetzen und klimaaktiv mobil Projektpartner werden, erhalten fĂĽr Ihr Engagement eine Auszeichnung durch das Ministerium.

Weitere Informationen ĂĽber die klimaaktiv mobil-Initiative finden Sie im Infofolder sowie unter klimaaktivmobil.at.
klimaaktiv (mobil) relevante Downloads finden Sie unter klimaaktiv.at/service/publikationen

Kontakt zum Programmmanagement:

klimaaktiv mobil „Mobilitätsmanagement fĂĽr Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ HERRY – Ă–GUT – Ă–IR
klimaaktiv mobil Beratungsteam von HERRY Consult: DI Markus Schuster, DI Gilbert Gugg, DI Claudia Klampfer
E: office@mobilitaetsmanagement.at
W: mobilitaetsmanagement.at bzw. klimaaktivmobil/betriebe


Förderungen für Gemeinden:

Die Förderungen fĂĽr Gemeinden finden Sie hier.

klima:aktiv mobil Förderprogramm

Das klima:aktiv mobil Förderprogramm dient der finanziellen Fahrrad-Förderung für eine Vielzahl an Tourismus- und Bildungseinrichtungen, Vereinen, Betrieben und Gemeinden. In das Förderungsfeld fällt die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen, beispielsweise die Errichtung von Radinfrastruktur, die Implementierung verschiedener Maßnahmen von Marketing bis Radverkehrspersonal, die E-Bike-Anschaffung sowie die Umsetzung von Motivationskampagnen.

http://www.klimaaktiv.at/foerderungen.html

Anspruch auf Förderboni: In bestimmten Fällen ist eine Erhöhung der Fahrradverkehr-Förderungen um bis zu 10 % auf den entsprechenden Höchstsatz möglich, beispielsweise wenn MaĂźnahmen kombiniert oder der Bewusstseinsbildung zuträgliche Aktionen durchgefĂĽhrt werden. Durch diese Förderboni will klima:aktiv regionale Zusammenarbeit forcieren. Ebenso werden höhere Fördersätze fĂĽr Klima- und Energie-Modellregionen gewährt.

Kostenfreie Beratung und Unterstützung bei der Förderabwicklung erhalten Sie:

komobile Gmunden GmbH
DI Helmut Koch
Kirchengasse 3, 4810 Gmunden
Telefon: +43 7612 70911
www.komobile.at


umwelt service salzburg
Informations- und Beratungsservice fĂĽr Umweltschutz und Nachhaltigkeit
FaberstraĂźe 18, 5027 Salzburg
Telefon: +43 662 8888-440
www.umweltservicesalzburg.at

Ăśberblick ĂĽber die aktuellen Fahrrad-Förderungen in Ă–sterreich: klimaaktiv mobil


Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


Stadt SalzburgKlima Energie FondsKlimaaktivLand Salzburg

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