klima:aktiv mobil Förderprogramm 2023
(Einreichungen bis 29.2.24, 12 Uhr möglich)
Das klima:aktiv mobil Förderprogramm dient der finanziellen Fahrrad-Förderung für Gemeinden, Tourismus- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Betriebe. Gefördert werden die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen (beispielsweise die Errichtung von Radinfrastruktur, die Implementierung verschiedener Maßnahmen von Marketing bis Radverkehrspersonal, Jobrad, die Umsetzung von Motivationskampagnen), Fahrradparken, Mikro-ÖV Systeme etc.
Bitte an einreichende Gemeinden: Wenn Sie die Geh- und Radweg-Förderung auch bei der Landes-Radrouten-Förderung einreichen, bitte bei der klimaaktiv-Fördereinreichung (digitales Förderformular) Land Salzburg bei „andere Projektpartner“ eingeben.
WICHTIG: Unbedingt vor der ersten Bestellung die Fördereinreichung abschicken, weil diese nur dann gültig ist.
Ansprechpersonen zur kostenfreien Förderberatung für Gemeinden (wir empfehlen, vor der Absendung des Förderformulars unbedingt Kontakt aufzunehmen):
komobile Gmunden GmbH
DI Helmut Koch
Raphael Glück
MSc Daniela Hirländer
Kirchengasse 3, 4810 Gmunden
Telefon: +43 7612 70 911
E-Mail: gmunden@komobile.at
Förderung Landesradrouten für Gemeinden
Das Land Salzburg hat gemeinsam mit den Gemeinden und Regionalverbänden das Radroutenkonzept des Landes überarbeitet bzw. ist derzeit dabei. Nun gibt es ab sofort für die Salzburger Gemeinden eine neue Förderung für alltagstaugliche Rad-Infrastruktur, wie sie im Landes-Radroutenkonzept festgelegt ist. Das Land Salzburg fördert nun neu auch Verbesserungen für den Radverkehr auf Gemeindestraßen, wie im abgestimmten Konzept festgelegt wurde.
60 Prozent Landes-Förderung
Bisher hat das Land Salzburg überwiegend Radwege entlang der Landesstraßen finanziert. Viele Radrouten führen aber über Gemeindestraßen und dies wurde bisher vom Land nicht unterstützt. Nun können die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen bei Radrouten, die im Besitz der jeweiligen Gemeinde sind, mit 60 Prozent finanziell gefördert werden.
Diese neue Förderschiene unterstützt die Gemeinden dabei, die Maßnahmen rasch umzusetzen. Ziel ist es, ein durchgängig sicher befahrbares Landes-Radrouten-Netz für den Alltags-Radverkehr zu schaffen. Unterstützung gibt es für konkrete Planungen und Maßnahmen, die der Verbesserung der Verhältnisse im Radverkehr dienen und die im Landes-Radrouten-Netz genannt sind. Die Unterstützung richtet sich ausschließlich an die Salzburger Gemeinden. Geld gibt es beispielsweise für Markierungsarbeiten, bauliche Maßnahmen inklusive Planung, Belagsverbesserungen oder für die Verbreiterung eines Radwegs. Nicht gefördert wird der Grundkauf. Vor der Auftragserteilung beziehungsweise Durchführung muss schriftlich um die Förderung angesucht werden.
Hier finden Sie die Übersicht zum Förderablauf.
Landes-Radrouten-Konzepte
Bereits fertig sind die Landes-Radrouten-Konzepte im südlichen Zentralraum (Hallein und Umgebung), im Pinzgauer Zentralraum (Zell am See, Saalfelden und Umgebung), für die Salzburger Umlandgemeinden, den Lungau und für die Osterhorngruppe. Gerade ausgearbeitet werden die Region Salzburg Nord, das Salzburger Seenland, Pongau und Pinzgau.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie Landesradrouten
Anlage 1 zur Förderrichtlinie zeigt welche Maßnahmen (Planung und Durchführung von Bau, Belagsarbeiten, Verbreiterung, Markierung, …) im Landesradroutennetz wie gefördert werden.
Eine Antragstellung ist im GemSala (Gemeindeportal Salzburg Land) über das Kommunalnet (im Login-Bereich) unter dem Reiter Werkzeuge möglich (bitte vorher Kontakt mit Referat 6/12 Land Salzburg).
Erforderliche Beilagen:
- Planliche Darstellung des Projekts
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
Landes-Förderung für überdachte Radabstellanlagen bei Bushaltestellen
Das Land Salzburg fördert die attraktive Ausstattung von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs. Förderbar sind Maßnahmen an Haltestellen, die vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden.
NEU: Richtlinie Förderungen Bushaltestellen und Bike & Ride 2023
Qualitätskriterien für Radabstellanlagen
Information und Förderantrag: E-Mail: mobil@salzburg.gv.at, Tel: 0662/8042 – 4491 bzw. 0662/8042 – 4480
Infos zu Radabstellanlagen:
klimaaktiv Förderpauschale Nachrüstung Fahrradparken (Einreichungen bis 29.2.24, 12 Uhr möglich)
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen bei Gebäuden die vor dem Jahr 2012 errichtet wurden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Die Förderung beträgt pro Abstellplatz 400 Euro bzw. 700 Euro in Verbindung mit einem E-Ladepunkt (Pauschalförderung, max. 30 % der Kosten für die Radabstellanlage inkl. Planung und Montage).
Die Förderung gilt für Abstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstücke gemäß Grundstückskataster) bei Gebäuden mit
- mehr als 3 Wohneinheiten (Wohngebäude) und/oder
- mehr als 10 Arbeitsplätzen (Firmengebäude) und/oder
- mehr als 20 Ausbildungsplätzen (Bildungseinrichtung) und/oder
- mehr als 40 Kund:innen/Besucher:innen pro Tag (Geschäfte, Museen,…)
Die Radabstellanlage muss nahe am Gebäudeeingang liegen sowie barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein.
Die Radabstellanlagen sind gemäß den Qualitätskriterien der RVS Richtlinien 03.02.13 (RVS Radverkehr) in der gültigen Fassung auszuführen.
Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich, jedoch max. sechs Monate nach Rechnungslegung.
Weitere Infos
Anschlussförderung Fahrradparken Land Salzburg
Das Land Salzburg bietet eine Anschlussförderung von 200 Euro pro Abstellplatz (maximal 10) bis 30. Juni 2024, für all jene überdachten Radabstellanlagen, die auch bei klimaaktiv 2024 gefördert werden (gleiche Voraussetzungen).
Förderung Fahrradparken bei Gebäuden mit Baubescheid vor 1.10.21 (Einreichung bis 1.10.25)
Das Land Salzburg gewährt für die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen eine Förderung von 100 Euro pro Abstellplatz (max. 30 Prozent) bei Gebäuden, die laut Bautechnikgesetz Fahrradabstellanlagen errichten mussten. Dies gilt für Gebäude, deren letzter Baubescheid vor dem 1.10.2021 ausgestellt wurde. Die Fahrradabstellanlagen müssen den neuen Anforderungen an Stellplätze für Fahrräder (laut Bautechnikgesetz 2015) entsprechen. Die Schlüsselzahlen für Stellplätze (Kfz-Stellplätze und Fahrradstellplätze) finden Sie hier.
50 % Landes-Förderung für kommunale Verkehrskonzepte
Das Land Salzburg fördert die Entwicklung von kommunalen Verkehrskonzepten auf konzeptioneller Ebene.
Dies muss beinhalten:
- kommunale verkehrspolitische Ziele festlegen
- funktionale Gliederung des Straßen- und Wegenetzes im Planungsraum erarbeiten
- Problemanalysen für Fuß-, Rad-, Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr erstellen
- Maßnahmenuntersuchung für Fuß-, Rad-, Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr, Mitfahrbörsen/Carsharing, Bikesharing, Mikro-ÖV, Kooperationen etc. durchführen
- unter Einbeziehung der Bevölkerung
Auch Projekte die einen Teilbereich eines Gesamtverkehrskonzeptes bearbeiten sind förderfähig (z.B. kommunale Fuß- oder Radverkehrskonzepte).
Ein Zusammenschluss von mehreren Gemeinden zur Entwicklung von regionalen Verkehrskonzepten ist möglich.
Gefördert werden Projekte auf konzeptioneller Ebene, nicht Einreich- und Detailplanungen.
Die Förderung beträgt die Hälfte der Bruttokosten, maximal 35.000 Euro pro Gemeinde und Projekt. Bei der Bearbeitung von Teilbereichen oder gemeindeübergreifenden Verkehrskonzepten muss die maximale Förderhöhe mit dem Land abgestimmt werden.
Information und Förderantrag: E-Mail: mobil@salzburg.gv.at, Tel: 0662/8042 – 4569
Hier finden Sie das Infoblatt zur Förderung.