klima:aktiv mobil Förderprogramm 2024
(Einreichungen bis 28.2.25, 12 Uhr möglich)
Das klima:aktiv mobil Förderprogramm dient der finanziellen Fahrrad-Förderung fĂŒr Gemeinden, Tourismus- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Betriebe. Gefördert werden u. a. die Umsetzung von Rad- und FuĂverkehrsmaĂnahmen (beispielsweise die Errichtung von Radinfrastruktur, Jobrad, (E-)Transport- und (E-)Faltrad)
Bitte an einreichende Gemeinden: Wenn Sie die Geh- und Radweg-Förderung auch bei der Landes-Radrouten-Förderung einreichen, bitte bei der klimaaktiv-Fördereinreichung (digitales Förderformular) Land Salzburg bei „andere Projektpartner“ eingeben.
WICHTIG: Unbedingt vor der ersten Bestellung die Fördereinreichung abschicken, weil diese nur dann gĂŒltig ist.
Ansprechpersonen zur kostenfreien Förderberatung fĂŒr Gemeinden (wir empfehlen, vor der Absendung des Förderformulars unbedingt Kontakt aufzunehmen):
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komobile Gmunden GmbH
DI Helmut Koch
Raphael GlĂŒck
Katharina Zauner-Levine
Kirchengasse 3, 4810 Gmunden
Telefon: +43 7612 70 911
E-Mail: gmunden@komobile.at
Förderung Landesradrouten fĂŒr Gemeinden
Das Land Salzburg hat gemeinsam mit den Gemeinden und RegionalverbĂ€nden das Radroutenkonzept des Landes ĂŒberarbeitet bzw. ist derzeit dabei. Nun gibt es ab sofort fĂŒr die Salzburger Gemeinden eine neue Förderung fĂŒr alltagstaugliche Rad-Infrastruktur, wie sie im Landes-Radroutenkonzept festgelegt ist. Das Land Salzburg fördert nun neu auch Verbesserungen fĂŒr den Radverkehr auf GemeindestraĂen, wie im abgestimmten Konzept festgelegt wurde.
60 Prozent Landes-Förderung
Bisher hat das Land Salzburg ĂŒberwiegend Radwege entlang der LandesstraĂen finanziert. Viele Radrouten fĂŒhren aber ĂŒber GemeindestraĂen und dies wurde bisher vom Land nicht unterstĂŒtzt. Nun können die gemeinsam erarbeiteten MaĂnahmen bei Radrouten, die im Besitz der jeweiligen Gemeinde sind, mit 60 Prozent finanziell gefördert werden.
Diese neue Förderschiene unterstĂŒtzt die Gemeinden dabei, die MaĂnahmen rasch umzusetzen. Ziel ist es, ein durchgĂ€ngig sicher befahrbares Landes-Radrouten-Netz fĂŒr den Alltags-Radverkehr zu schaffen. UnterstĂŒtzung gibt es fĂŒr konkrete Planungen und MaĂnahmen, die der Verbesserung der VerhĂ€ltnisse im Radverkehr dienen und die im Landes-Radrouten-Netz genannt sind. Die UnterstĂŒtzung richtet sich ausschlieĂlich an die Salzburger Gemeinden. Geld gibt es beispielsweise fĂŒr Markierungsarbeiten, bauliche MaĂnahmen inklusive Planung, Belagsverbesserungen oder fĂŒr die Verbreiterung eines Radwegs. Nicht gefördert wird der Grundkauf. Vor der Auftragserteilung beziehungsweise DurchfĂŒhrung muss schriftlich um die Förderung angesucht werden.
Hier finden Sie die Ăbersicht zum Förderablauf.
Zielnetz Landesradrouten
Das Zielnetz fĂŒr die Landesradrouten wurde mittlerweile fertig gestellt und ist unter folgendem Link einsehbar:
Verkehr (salzburg.gv.at)
Schritte zur Ansicht der Landesradrouten:
Hier finden Sie die Förderrichtlinie Landesradrouten
Anlage 1 zur Förderrichtlinie zeigt welche MaĂnahmen (Planung und DurchfĂŒhrung von Bau, Belagsarbeiten, Verbreiterung, Markierung, …) im Landesradroutennetz wie gefördert werden.
Eine Antragstellung ist im GemSala (Gemeindeportal Salzburg Land) ĂŒber das Kommunalnet (im Login-Bereich) unter dem Reiter Werkzeuge möglich (bitte vorher Kontakt mit Referat 6/12 Land Salzburg).
Erforderliche Beilagen:
- Planliche Darstellung des Projekts
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
Landes-Förderung fĂŒr ĂŒberdachte Radabstellanlagen bei Bushaltestellen
Das Land Salzburg fördert die attraktive Ausstattung von Haltestellen des Ăffentlichen Verkehrs. Förderbar sind MaĂnahmen an Haltestellen, die vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden.
NEU: Richtlinie Förderungen Bushaltestellen und Bike & Ride 2024/25
QualitĂ€tskriterien fĂŒr Radabstellanlagen
Information und Förderantrag: E-Mail: mobil@salzburg.gv.at, Tel: 0662/8042 – 4491 bzw. 0662/8042 – 4480
Infos zu Radabstellanlagen:
klimaaktiv Förderpauschale NachrĂŒstung Fahrradparken (Einreichungen bis 29.2.24, 12 Uhr möglich)
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von ĂŒberdachten Radabstellanlagen bei GebĂ€uden die vor dem Jahr 2012 errichtet wurden. Maximal können AbstellplĂ€tze fĂŒr bis zu 100 FahrrĂ€der gefördert werden. Die Förderung betrĂ€gt pro Abstellplatz 400 Euro bzw. 700 Euro in Verbindung mit einem E-Ladepunkt (Pauschalförderung, max. 30 % der Kosten fĂŒr die Radabstellanlage inkl. Planung und Montage).
Die Förderung gilt fĂŒr Abstellanlagen auĂerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (StraĂengrundstĂŒcke gemÀà GrundstĂŒckskataster) bei GebĂ€uden mit
- mehr als 3 Wohneinheiten (WohngebÀude) und/oder
- mehr als 10 ArbeitsplÀtzen (FirmengebÀude) und/oder
- mehr als 20 AusbildungsplÀtzen (Bildungseinrichtung) und/oder
- mehr als 40 Kund:innen/Besucher:innen pro Tag (GeschĂ€fte, Museen,…)
Die Radabstellanlage muss nahe am GebÀudeeingang liegen sowie barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein.
Die Radabstellanlagen sind gemÀà den QualitĂ€tskriterien der RVS Richtlinien 03.02.13 (RVS Radverkehr) in der gĂŒltigen Fassung auszufĂŒhren.
Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich, jedoch max. sechs Monate nach Rechnungslegung.
Weitere Infos
Anschlussförderung Fahrradparken Land Salzburg
Das Land Salzburg bietet eine Anschlussförderung von 200 Euro pro Abstellplatz (maximal 10) bis 30. Juni 2024, fĂŒr all jene ĂŒberdachten Radabstellanlagen, die auch bei klimaaktiv 2024 gefördert werden (gleiche Voraussetzungen).
Förderung Fahrradparken bei GebÀuden mit Baubescheid vor 1.10.21 (Einreichung bis 1.10.25)
Das Land Salzburg gewĂ€hrt fĂŒr die Errichtung von ĂŒberdachten Radabstellanlagen eine Förderung von 100 Euro pro Abstellplatz (max. 30 Prozent) bei GebĂ€uden, die laut Bautechnikgesetz Fahrradabstellanlagen errichten mussten. Dies gilt fĂŒr GebĂ€ude, deren letzter Baubescheid vor dem 1.10.2021 ausgestellt wurde. Die Fahrradabstellanlagen mĂŒssen den neuen Anforderungen an StellplĂ€tze fĂŒr FahrrĂ€der (laut Bautechnikgesetz 2015) entsprechen. Die SchlĂŒsselzahlen fĂŒr StellplĂ€tze (Kfz-StellplĂ€tze und FahrradstellplĂ€tze) finden Sie hier.
50 % Landes-Förderung fĂŒr kommunale Verkehrskonzepte
Das Land Salzburg fördert die Entwicklung von kommunalen Verkehrskonzepten auf konzeptioneller Ebene.
Dies muss beinhalten:
- kommunale verkehrspolitische Ziele festlegen
- funktionale Gliederung des StraĂen- und Wegenetzes im Planungsraum erarbeiten
- Problemanalysen fĂŒr FuĂ-, Rad-, Ăffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr erstellen
- MaĂnahmenuntersuchung fĂŒr FuĂ-, Rad-, Ăffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr, Mitfahrbörsen/Carsharing, Bikesharing, Mikro-ĂV, Kooperationen etc. durchfĂŒhren
- unter Einbeziehung der Bevölkerung
Auch Projekte die einen Teilbereich eines Gesamtverkehrskonzeptes bearbeiten sind förderfĂ€hig (z.B. kommunale FuĂ- oder Radverkehrskonzepte).
Ein Zusammenschluss von mehreren Gemeinden zur Entwicklung von regionalen Verkehrskonzepten ist möglich.
Gefördert werden Projekte auf konzeptioneller Ebene, nicht Einreich- und Detailplanungen.
Die Förderung betrĂ€gt die HĂ€lfte der Bruttokosten, maximal 35.000 Euro pro Gemeinde und Projekt. Bei der Bearbeitung von Teilbereichen oder gemeindeĂŒbergreifenden Verkehrskonzepten muss die maximale Förderhöhe mit dem Land abgestimmt werden.
Information und Förderantrag: E-Mail: mobil@salzburg.gv.at, Tel: 0662/8042 – 4569
Hier finden Sie das Infoblatt zur Förderung.