Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️
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klima:aktiv mobil Förderprogramm

Das Förderprogramm „klimaaktiv mobil“ 2025 ist seit 9. Oktober 25 wieder geöffnet.

Mit dem Aktionsprogramm „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement“ unterstützt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) Gemeinden, Städte, Betriebe, Vereine und Privatpersonen bei der Umsetzung klimafreundlicher Mobilitätsmaßnahmen. Gefördert werden die Anschaffung von (E-)Fahrrädern, Infrastrukturmaßnahmen für Rad- und Fußverkehr, Aktionen zur Bewusstseinsbildung sowie lokale Klimaschutzprojekte, die zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehr beitragen. Anträge können bis zum 27.02.2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden. 

Leitfaden „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“

Gefördert werden Investitionen in die Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler bzw. regionaler Radnetze. Darüber hinaus werden Investitionen in Radinfrastruktur gefördert, die wichtige Verbindungen von lokalen Zentren schaffen und den Radverkehr an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs anbinden. Auch Investitionen in Dauerzählstellen sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen sind förderungsfähig.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten (40 % Basisfördersatz, + 5 % bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, + 5 % bei der Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen). Die Förderung ist mit 130 Euro pro EinwohnerIn begrenzt.

WICHTIG: Unbedingt vor der ersten Bestellung die Fördereinreichung abschicken, weil diese nur dann gültig ist.

Gefördert werden auch Fahrradabstellanlagen (bis € 100,-/Abstellanlage, max. 30 %, mind. 10) für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Förderabwicklung erfolgt hier im Nachhinein.

Ansprechpersonen zur kostenfreien Förderberatung für Gemeinden (wir empfehlen, vor der Absendung des Förderformulars unbedingt Kontakt aufzunehmen):

 
komobile Gmunden GmbH
Raphael Glück
Eva Seebacher
Kirchengasse 3, 4810 Gmunden
Telefon: +43 7612 70 911
E-Mail: gmunden@komobile.at


Förderung Landesradrouten für Gemeinden

Das Land Salzburg hat gemeinsam mit den Gemeinden und Regionalverbänden das Radroutenkonzept des Landes überarbeitet bzw. ist derzeit dabei. Nun gibt es ab sofort für die Salzburger Gemeinden eine neue Förderung für alltagstaugliche Rad-Infrastruktur, wie sie im Landes-Radroutenkonzept festgelegt ist. Das Land Salzburg fördert auch Verbesserungen für den Radverkehr auf Gemeindestraßen, wie im abgestimmten Konzept festgelegt wurde.

60 Prozent Landes-Förderung
Bisher hat das Land Salzburg überwiegend Radwege entlang der Landesstraßen finanziert. Viele Radrouten führen aber über Gemeindestraßen und dies wurde bisher vom Land nicht unterstützt. Nun können die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen bei Radrouten, die im Besitz der jeweiligen Gemeinde sind, mit 60 Prozent finanziell gefördert werden.

Diese neue Förderschiene unterstützt die Gemeinden dabei, die Maßnahmen rasch umzusetzen. Ziel ist es, ein durchgängig sicher befahrbares Landes-Radrouten-Netz für den Alltags-Radverkehr zu schaffen. Unterstützung gibt es für konkrete Planungen und Maßnahmen, die der Verbesserung der Verhältnisse im Radverkehr dienen und die im Landes-Radrouten-Netz genannt sind. Die Unterstützung richtet sich ausschließlich an die Salzburger Gemeinden. Geld gibt es beispielsweise für Markierungsarbeiten, bauliche Maßnahmen inklusive Planung, Belagsverbesserungen oder für die Verbreiterung eines Radwegs. Nicht gefördert wird der Grundkauf. Vor der Auftragserteilung beziehungsweise Durchführung muss schriftlich um die Förderung angesucht werden. Für die Förderung ist die Vorlage von ausführlichen Planungsunterlagen, die eine Plausibilisierung der Kosten erlaubt (Lageplan, Längenschnitt, Regelprofil, Querprofile, Massenermittlung, Kostenschätzung) notwendig.

Hier finden Sie die Übersicht zum Förderablauf.

Zielnetz Landesradrouten
Das Zielnetz für die Landesradrouten wurde mittlerweile fertig gestellt und ist unter folgendem Link einsehbar:
Verkehr (salzburg.gv.at)

Schritte zur Ansicht der Landesradrouten:

Wegweiser Landesradrouten Zielnetz
den Reiter Verkehr beim Pfeil anklicken
Wegweiser Landesradrouten Zielnetz
den Reiter Rad- und Fußverkehr anklicken
Wegweiser Landesradrouten Zielnetz
im Reiter Rad- und Fußverkehr einen Haken bei Landesradrouten (Zielnetz) setzen

Hier finden Sie die Förderrichtlinie Landesradrouten

Anlage 1 zur Förderrichtlinie zeigt welche Maßnahmen (Planung und Durchführung von Bau, Belagsarbeiten, Verbreiterung, Markierung, …) im Landesradroutennetz wie gefördert werden.

Eine Antragstellung ist im GemSala (Gemeindeportal Salzburg Land) über das Kommunalnet (im Login-Bereich) unter dem Reiter Werkzeuge möglich (bitte vorher Kontakt mit Referat 6/12 Land Salzburg).

Abbildung der Antragsseite im GemSala

Erforderliche Beilagen:

  • Planliche Darstellung des Projekts
  • Projektbeschreibung
  • Kostenvoranschlag

Förderung für überdachte Radabstellanlagen bei Bushaltestellen

Der SVV (Salzburger Verkehrsverbund) fördert die attraktive Ausstattung von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs. Förderbar sind Maßnahmen an Haltestellen, die vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden.

  • Schaffung von überdachten Radständern im Haltestellenbereich
  • Erneuerung oder Attraktivierung einer bereits bestehenden Haltestelle
  • Verbesserung des Informationssystems an einer Haltestelle
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Fahrgäste im Haltestellenbereich
  • Errichtung einer neuen Haltestelle

Erhaltungserklärung

Qualitätskriterien für Radabstellanlagen

Information und Förderantrag: edmund.schuffert@salzburg-verkehr.at, Tel: +43 662 87 57 87 – 800

Infos zu Radabstellanlagen:



50 % Landes-Förderung für kommunale Verkehrskonzepte

Das Land Salzburg fördert die Entwicklung von kommunalen Verkehrskonzepten auf konzeptioneller Ebene.

Dies muss beinhalten:

  • kommunale verkehrspolitische Ziele festlegen
  • funktionale Gliederung des Straßen- und Wegenetzes im Planungsraum erarbeiten
  • Problemanalysen für Fuß-, Rad-, Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr erstellen
  • Maßnahmenuntersuchung für Fuß-, Rad-, Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr, Mitfahrbörsen/Carsharing, Bikesharing, Mikro-ÖV, Kooperationen etc.  durchführen
  • unter Einbeziehung der Bevölkerung

Auch Projekte die einen Teilbereich eines Gesamtverkehrskonzeptes bearbeiten sind förderfähig (z.B. kommunale Fuß- oder Radverkehrskonzepte).

Ein Zusammenschluss von mehreren Gemeinden zur Entwicklung von regionalen Verkehrskonzepten ist möglich.

Gefördert werden Projekte auf konzeptioneller Ebene, nicht Einreich- und Detailplanungen.

Die Förderung beträgt die Hälfte der Bruttokosten, maximal 35.000 Euro pro Gemeinde und Projekt. Bei der Bearbeitung von Teilbereichen oder gemeindeübergreifenden Verkehrskonzepten muss die maximale Förderhöhe mit dem Land abgestimmt werden.

Information und Förderantrag: E-Mail: mobil@salzburg.gv.at, Tel: 0662/8042 – 4569

 

Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


Stadt SalzburgKlima Energie FondsKlimaaktivLand Salzburg