Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️
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Verkehrsregeln im Schnee

Was gilt, wenn Schnee Straßen und Verkehrszeichen einhüllt?

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Fahrregeln, also Rechtsfahrgebot, Einordnen auf der entsprechenden Fahrbahnseite etc.

Bodenmarkierungen, die (durch Schnee und Eis) nicht sichtbar sind, können auch nicht beachtet werden.

Bei Verkehrszeichen ist es ähnlich: runde Verkehrszeichen die nicht erkennbar sind, sind rechtlich nicht verbindlich. Sehr wohl berücksichtigt werden müssen Stoppschilder und Vorrangtafeln, die an ihrer äußeren Form zu erkennen sind.

Ist die Benutzung des benützungspflichtigen Radweges nicht zumutbar (z.B. weil nicht geräumt), dann dürfen Radfahrende auch auf der Straße fahren.

Bitte beachten Sie, dass bei winterlichen Fahrbedingungen für alle Lenkenden der Anhalteweg länger ist!  


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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