StVO-Novelle: erweiterte Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes ab 1.5.26
Mit 1. Mai tritt der erste Teil der StVO-Novelle in Kraft: Ab dann gilt die erweiterte Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes. Die Verlagerung der E-Mopeds von den Radwegen auf die Straße gilt ab 1. Oktober 2026.
Für E-Bikes ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Helms verpflichtend.
E-Scooter gelten zukünftig als Fahrzeuge (nicht mehr als Kleinfahrzeuge). Mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter folgende Regelungen:
- die Mitnahme von Personen oder Gegenständen ist unzulässig
- für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht Helmpflicht
- die Fahrzeuge müssen verpflichtend mit Blinkern sowie einer Klingel ausgestattet sein
- die zulässige Alkoholgrenze beträgt 0,5 º/₀₀ (bisher 0,8 º/₀₀)
Ab Oktober 2026 gilt für sogenannte „E-Mopeds“ der Klasse L1-eB (die bisher als Fahrräder eingestuft wurden), künftig das Kraftfahrgesetz und damit müssen diese Fahrzeuge auf der Fahrbahn fahren. Da E-Mopeds ab 1.10.26 rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, brauchen Sie eine Zulassung mit Nummerntafel, Versicherung und eine gültige Lenkberechtigung. Das Tragen eines Sturzhelms ist dann verpflichtend.
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