Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱
Anmeldung kostenlose E-Bike Kurse

StVO-Novelle: ab 1. Oktober gelten neue Regeln

Die StVO (Straßenverkehrsordnung)-Novelle bringt Verbesserunger fürs zu Zufußgehen und Radfahren.

Die wichtigsten Änderungen für den Radverkehr:  

  • Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden: 1,5 m innerorts und 2 m außerorts (Ausnahme: KFZ fährt höchstens 30 km/h schnell, kann der Seitenabstand reduziert werden)
  • Nebeneinanderfahren: Neben einem Kind fahren wird grundsätzlich erlaubt, außer auf Schienenstraßen, ansonsten für zwei Radfahrende bei Tempo 30 (außer Schienen- und Vorrangstraßen). Darauf zu achten ist, dass niemand dabei niemand gefährdet und am Überholen gehindert wird.
  • Flexibilität für Behörden bei Radinfrastrukturplanung: weniger gesetzliche Vorgaben bei Platzierung von Verkehrszeichen, Verordnungs-Ermächtigung zum Befahren durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und (außerorts) bestimme E-Zweiräder (S-Pedelecs)
  • erleichtertes Radfahren in Gruppen: fährt eine Gruppe (mindestens 10 Personen, erste und letzte tragen Warnwesten) in eine Kreuzung ein, ist ihnen das gemeinsame Verlassen einer Kreuzung zu ermöglichen (z. B. wenn die Ampel währenddessen auf Rot umgeschaltet hat). Voraussetzung ist, dass dabei der Voranfahrende stehen bleibt und das Ende der Gruppe anzeigt.
  • Abbiegen bei „Grünpfeil“: Die Behörde kann Rechtsabbiegen bei Rot mit eigenem Verkehrszeichen erlauben, wenn es die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Radfahrende müssen davor anhalten und sicherstellen, dass das Abbiegen ohne Gefahr, vor allem für Fußgänger:innen, möglich ist.
  • Reißverschlusssystem bei verlassen eines parallel einmündeten Radweg im Ortsgebiet, wenn Radfahrende die Fahrtrichtung beibehalten (bisher nur bei Radfahrstreifen)

Die wichtigsten Änderungen für den Fußverkehr:  

  • „Schulstraßen“ bekommen eigenen Verkehrszeichen (bisher Fahrverbot). In Schulstraßen gilt: Fahrverbot ausgenommen Radverkehr, Krankentransporte, Schülertransporte, Öffentlicher Verkehr, Straßendienst, Müllabfuhr etc. und Anrainer. Gehen auf der Fahrbahn ist gestattet.
  • Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen: Ampeln sind so zu schalten, sodass neben den Erfordernissen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auch die Bedürfnisse von Fußgänger:innen (kurzer Wartezeit und ohne Eile queren zu können) berücksichtigt werden.
  • Behindern von Fußgänger:innen auf Gehsteigen und Gehwegen durch Fahrzeuglenker und Hindernisse (hineinragen von Fahrzeugteilen) wird untersagt.
  • LKW beim Rechtsabbiegen: Schrittgeschwindigkeit, wenn mit Fußgänger:innen zu rechnen ist.
  • eigenes Verkehrszeichen für Sackgassen mit Durchgangsmöglichkeit

Gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

mehr
Infos


Zurück zur Übersicht

Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


Stadt SalzburgKlima Energie FondsKlimaaktivLand Salzburg

Diese Webseite verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie Ihnen bereitgestellt haben oder die im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Datenschutz
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Marketing & Statistik
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln. Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Google Tag Manager
Dies ist ein Tag-Management-System. Über den Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche eingebunden werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitätenverfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Scriptcodes anderer Tools eingebunden. Der Tag Manager ermöglicht es zu steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird.