Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱Dein Fahrradführer für Stadt & Land🌱
Anmeldung kostenlose E-Bike Kurse

Sehen und gesehen werden – Beleuchtungsvorschriften:

Fahrräder und E-Bikes müssen vorn mit einem hellen weiß oder hellgelb leuchtenden, fest am Rad angebrachten Scheinwerfer ausgestattet sein, der die Fahrbahn mit ruhendem Licht beleuchtet – ein Blinklicht vorn ist nicht erlaubt.

Hinten ist ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, dieses darf auch blinken und bspw. am Rucksack angebracht sein.

Die Beleuchtung darf bei Tageslicht und guter Sicht entfallen.

Fahrräder und E-Bikes müssen zusätzlich mit Reflektoren ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot, an den Pedalen nach vorn und hinten gerichtete Reflektoren, an den Rädern Katzenaugen oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen.

Für akkubetriebene E-Tretroller gelten bei einer Antriebshöchstleistung von 600 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h vergleichbare Vorschriften wie für Radler. So müssen auch E-Tretroller mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten ausgestattet sein – und zusätzlich mit Reflektoren an den Seiten sowie nach vorne (weiß) und nach hinten (rot). Auch hier kann die Beleuchtung bei Tageslicht und guter Sicht entfallen.

Ein Radanhänger muss über eine eigene Beleuchtungseinrichtung sichtbar sein, zusätzlich und unabhängig vom Fahrrad selbst.

Hinten sind beim Anhänger ein rotes Rücklicht (blinkend erlaubt) und roter Rückstrahler Pflicht – ist der Anhänger breiter als 60 cm, müssen es zwei Rücklichter und zwei Rückstrahler sein, rechts und links außen angebracht.

Vorne muss der Anhänger über einen weißen Reflektor verfügen, an den Seiten müssen es gelbe sein.

Während beim Fahrrad und E-Bike die Beleuchtungseinrichtung tagsüber bei guter Sicht entfallen darf, ist diese Ausrüstung beim Anhänger auch bei Tageslicht vorgeschrieben.

Reflektierende Materialien auf der Kleidung verbessern die eigene Sichtbarkeit deutlich – sei es durch Warnweste, Sticker oder ähnlich leuchtende Accessoires.


Zurück zur Übersicht

Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


Stadt SalzburgKlima Energie FondsKlimaaktivLand Salzburg

Diese Webseite verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie Ihnen bereitgestellt haben oder die im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Datenschutz
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Marketing & Statistik
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln. Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Google Tag Manager
Dies ist ein Tag-Management-System. Über den Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche eingebunden werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitätenverfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Scriptcodes anderer Tools eingebunden. Der Tag Manager ermöglicht es zu steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird.