Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.
Anmeldung kostenlose E-Bike Kurse

Radwegebenützungspflicht aufgehoben

Grundsätzlich müssen Radfahrende benützungspflichtige (Geh- und) Radweg verwenden (ausgenommen z. B. Rennradfahrende, mehrspurige Fahrräder, …). Allerdings ist diese Benützungspflicht aufgehoben, wenn der Zustand des (Geh- und) Radweges eine gefahrlose Benützung nicht gewährleistet. Muss begründet befürchtet werden, dass Radfahrende bei der Nutzung des (Geh- und) Radweges gefährdet werden (schlecht geräumt), darf die Fahrbahn benützt werden. Meist ist die Gemeinde für das Räumen und/oder Streuen der (Geh- und Radwege) zuständig.


Zurück zur Übersicht

Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


Stadt SalzburgKlima Energie FondsKlimaaktivLand Salzburg