Job-Rad statt Dienstauto
Unter einem Job-Rad-Modell wird verstanden, dass ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur Verfügung gestellt bekommen, das sie auch privat nutzen können, entweder mit oder ohne Kostenbeitrag der NutzerInnen. Für Arbeitgeber bedeutet ein Job-Rad-Modell
gesündere MitarbeiterInnnen,
Bindung ans Unternehmen,
Klimaschutz,
weniger Parkplätze zu errichten und zu erhalten
Das Parlament hat als Teil der Ende September beschlossenen Steuerreform nun geklärt: Beim Erwerb von Dienstfahrrädern mit oder ohne Elektroantrieb sind Dienstgeber ab Jänner 2020 vorsteuerabzugsberechtigt. ArbeitnehmerInnen sind dann sachbezugsbefreit, wenn sie vom Arbeitgeber ein Dienstrad auch für private Fahrten bekommen. Damit ist in Österreich ab Jahreswechsel Jobrad möglich.
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