Fortschrittsbericht der EU-Radfahrdeklaration
Mit der EU-Radfahrdeklaration gab die Europäische Union 2024 ihr Versprechen, Radfahren in Europa zu fördern. Die Deklaration ist nicht rechtsverbindlich, enthält aber Zusagen zur Stärkung der Radverkehrspolitik. Insgesamt werden acht Grundsätze und 36 politische Vorhaben angeführt, die auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden sollen, um künftige politische Entwicklungen zu steuern und eine kohärente Umsetzung von Maßnahmen zu gewährleisten.
Acht Grundsätze im Überblick:
- Entwicklung und Stärkung der Radverkehrspolitik
- Förderung einer inklusiven, erschwinglichen und gesunden Mobilität
- Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und Erhöhung ihrer Qualität
- Erhöhung der Investitionen und Schaffung günstiger Bedingungen für den Radverkehr
- Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
- Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und der Entwicklung einer europäischen Fahrradindustrie von Weltrang
- Förderung der Multimodalität und des Fahrradtourismus
- Verbesserung der Erhebung von Daten zum Radverkehr
Der erste Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Radfahrdeklaration wurde Ende September 2025 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Er bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Maßnahmen und Strategien, die in der EU im Zusammenhang mit dem Radverkehr umgesetzt wurden und umfasst vor allem den Zeitraum zwischen April 2024 und September 2025.
Investition in 12.000 Kilometer Radwege: Die EU stellt Mittel für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bereit – insbesondere über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Zwischen 2014 und 2020 wurden 2,1 Mrd. Euro investiert; für den Zeitraum von 2021 bis 2027 wurden 4,5 Mrd. Euro (davon 3,2 Mrd. aus EU-Mitteln) freigemacht. Damit sollen 12.000 Kilometer sichere Radweginfrastruktur geschaffen werden.
Radparken in Gebäuden verbessern: Im April 2024 wurde die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 aktualisiert, die auch Verbesserungen für den Radverkehr beinhaltet: Künftig gibt es rechtliche Anforderungen an die Mindestanzahl von Fahrradparkplätzen an Arbeits- oder Wohngebäuden und die Installation von Ladeeinrichtungen. Dies muss noch im Salzburger Baurecht geändert werden.
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