Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.Alles zum Thema Fahrrad in Stadt und Land.
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Fahrradstraßen in Salzburg

Was ist eine Fahrradstraße?
• Nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet eine Radstraße folgendes von einer normalen Straße:
• Die reine Durchfahrt für KFZ (z.B. Autos) ist verboten.
• Es gilt ausnahmslos Tempo 30
• Autos die zu oder abfahren dürfen Radler*innen nicht behindern und Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.

In einer ersten Welle sind folgende Abschnitte in der Stadt Salzburg als „Fahrradstraßen“ ausgewiesen:
• Auf der linke Salzachseite beginnend bei Franz Hinterholzer Kai 40 bis Objekt Hellbrunnerstraße 13. Weiter auf der Hellbrunnerstraße 11A bis 1. (Überfuhrsteg bis zum Bezirksgericht)
• Es geht weiter am Franz Josef Kai (25A) bis zur Strubergasse 1 (Summer Hostel Salzburg / früher Studierendenheim)
• Auf der rechten Salzachseite beginnend beim Markartsteg bis zur Eisenbahnbrücke (Musikum).


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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