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1. 10. 21: neue Fahrradabstellplatz-Verordnung gilt

Seit 1. 10. 2021 gilt die neue Fahrradabstellplätze-Verordnung (aufgrund des Salzburger Bautechnikgesetzes 2015). Darin geregelt ist, wie Fahrradabstellplätze und -räume bei Neubauten gestaltet sein müssen, wenn Fahrradabstellplätze vorgeschrieben sind.

Unter anderem ist die Größe der Fläche (inkl. Berücksichtigung von Fahrradanhängern bzw. Spezielrädern) vorgegeben. Wichtig ist auch die Erreichbarkeit (ebenerdig oder über Rampen) und dass auch Fahrradständer in guter Qualität vorhanden sein müssen.

Überdachte, qualitätvolle Radabstellanlagen sind speziell bei Wohngebäuden wichtig, weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel gesteigert werden kann.

Verordnung

Das Land Salzburg hat eine neue Förderung aufgelegt, damit vermehrt Radständer nachgerüstet werden. Pro überdachtem Abstellplatz werden € 100 gefördert (max. 30 %). Dies gilt für Gebäude, bei denen Radabstellplätze laut Bautechnikgesetz 2015 vorgeschrieben sind.

Förderrichtlinie


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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